Sämtliche Schüler (außer denjenigen aus Eu-Mitgliedsländern), die länger als 90 Tage und bis zu 1 Jahr in Italien studieren möchten, müssen ein Studienvisum beantragen.
AI Mailand kann Ihnen ein Zertifikat der Anmeldung ausstellen, nachdem der Gesamtbetrag für den Kurs, wie vom italienischen Gesetz gefordert, eingegangen ist. Um ein Studienvisum zu erhalten, müssen Sie persönlich im italienischen Konsulat ihrer Stadt erscheinen, wo Sie sodann einen Liste aller für die Beantragung erforderlichen Unterlagen erhalten. Wir empfehlen unseren Schülern, wenn möglich ein Schengen Visum mit mehrfacher Einreise zu beantragen. Die normalerweise erforderlichen Unterlagen sind:
1. Reisepass mit einer Gültigkeit von mindesten 4 Monaten nach Ende ihres geplanten Aufenthalts in Italien.
2. Reservierung der Fluggesellschaft oder Hin- und Rückreiseticket
3. Ein Passfoto
4. Zertifikat über Aufenthaltsort oder Äquivalent
5. Zertifikat über die Einschreibung von Accademia di Italiano, mit Information über den gebuchten Kurs, der erfolgenten Bezahl für den gesamten Kurs, Dauer des Kurses mit Start- und Enddatum, vollständige Anschrift in Italien. Der Kurs muss über mindestens 80 Unterrichtseinheiten pro Monat des Aufenthalts in Italien sein (sehen Sie hierzu einen unserer
Langzeitkurse)
6. Nachweis des Vorhandenseins einer angemessenen Unterkunft in Italien während der Zeit ihres Aufenthaltes (AI bietet seinen Schülern einen effizienten Unterbringungs-Service), einschließlich einer Deklaration des Gastgeber zusammen mit einer Kopie dessen Personalausweises
7. Nachweis über finanzielle Absicherung von mindestens 800 Euro pro Monat des Aufenthaltes (Kopie einer Kreditkarte, Nachweis ihrer Bank oder derer ihrer Eltern über das Bestehen eines Kontos, eine Bankgarantie oder eine Erklärung einer finanziellen Bürgschaft)
8. Nachweis über eine internationale Krankenversicherung
In Italien angekommen, müssen alle Ausländer, einschließlich EU-Bürger, ein „Permesso di Soggiorno“ (Aufenthaltsgenehmigung) beantragen, um länger als 3 Monate in Italien wohnhaft zu seien zu können. Dieser Antrag muss innerhalb von 8 Tage nach der Ankunft in einer Postfiliale erfolgen.